Stand: 01.10.2011
Wechsel in den M-Zweig
Die genauen Bestimmungen werden auf den Seiten des Kultusministeriums detailiert beschrieben. Für nähere Angaben bitte
am Ende jedes Abschnittes anklicken.
Ein Schüler der Hauptschule/Mittelschule kann nach der 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe in den M-Zweig wechseln.
Je nachdem, in welche Klasse des M-Zweiges er wechseln will, sind die Zugangsvoraussetzungen unterschiedlich.
Von der 6. Klasse in die M7
| Erforderliches Zeugnis | Entscheidende Fächer | Noten- durchschnitt | Übertritt | |
| Zwischenzeugnis der 6. Jgst. Regelklasse |
Deutsch Mathematik Englisch |
2,66 |
auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich |
|
| ab 3,00 | auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
|||
Von der 7. Klasse in die M8
| Erforderliches Zeugnis | Entscheidende Fächer | Noten- durchschnitt | Übertritt | |
| Zwischenzeugnis der 7. Jgst. Regelklasse
|
Deutsch Mathematik Englisch |
2,33 |
auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich |
|
|
2,66
oder schlechter
|
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule | |||
Von der 8. Klasse in die M9
| Erforderliches Zeugnis | Entscheidende Fächer | Noten- durchschnitt | Übertritt | |
| Zwischenzeugnis der 8. Jgst. Regelklasse |
Deutsch Mathematik Englisch |
2,33 |
auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich |
|
| 2,66 oder schlechter |
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule | |||
Von der 9. Klasse in die M10
| Erforderliches Zeugnis |
Entscheidende Fächer | Noten- durchschnitt | Übertritt | |
| QualiZeugnis |
Deutsch
|
Schnitt bis |
auf Antrag der Erziehungsberechtigte uneingeschränkt möglich |
|
| 2,66 oder schlechter |
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule | |||
Infos zum Übertritt in den M-Zweig vom bay. Kultusministerium 
Infos zum Übertritt in den M-Zweig von der Staatlichen Schulberatung Bayern 
Link zur Schulordnung für Volksschulen in Bayern 
Übertritt:
Realschule
Gymnasium
M-Zweig
Wirtschaftsschule
